OPENLANE verkauft zwar nur zuvor gekaufte Fahrzeuge, aber die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie besagt, dass ein Fahrzeug immer noch als neu gilt, wenn es eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Das Fahrzeug ist seit weniger als sechs Monaten ab dem Datum der Inbetriebnahme in Gebrauch, d. h. der Käufer hat das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten nach seiner Inbetriebnahme in Besitz genommen.
- Das Fahrzeug ist nicht mehr als 6000 Kilometer gefahren worden.
Fahrzeuge, die eine dieser Bedingungen erfüllen, gelten immer noch als neu, und die Zulassungsmodalitäten werden wie bei einem Neufahrzeug gehandhabt.
Die Rechnungen von OPENLANE werden gemäß der belgischen Gesetzgebung und der Mehrwertsteuerregelung automatisch erstellt, sobald die Zahlung für das Fahrzeug eingegangen ist. Alle diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind auf der Rechnung angegeben.
Bitte beachten Sie: Beim Wiederverkauf dieser Waren können Käufer in der Europäischen Union keine Sonderregelungen für Gebrauchtwaren anwenden, die in ihren nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind.
Weitere mögliche Fragen:
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Warum und wann werden Aktionen manchmal verlängert?
Ich habe eine Auktion gewonnen. Bekomme ich das Fahrzeug auf jeden Fall?
Kann ich einen Kauf auch wieder stornieren?
Gilt die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher für meinen Kauf?