Dies hängt mit einer speziellen Kfz-Steuer, der sogenannten BPMzusammen, die sich auf die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs bezieht und für die überwiegende Mehrheit der niederländischen Fahrzeuge zutrifft.
Gemäß einer der niederländischen Steuervorschriften ist die Rückerstattung der gezahlten Kfz-Steuer (BPM) nur für niederländische BPM-Fahrzeuge erlaubt, die in ein EU/EEA-Land exportiert und dort dauerhaft/nachhaltig wieder zugelassen wurden*.
Die niederländischen Steuerbehörden führten 2019 eine Untersuchung durch und kamen zu dem Schluss, dass der Export von BPM-Fahrzeugen in Nicht-EU/EEA nicht erlaubt ist und zu zusätzlichen Steuern führen kann.
* Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
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