9.2 Warum erhalte ich Deutsche Fahrzeugpapiere für mein Niederländisches Fahrzeug?
Die große Mehrheit niederländischer Fahrzeuge unterliegt einer speziellen Fahrzeugsteuer namens BPM, die sich auf die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs bezieht.
Immer wenn ein Fahrzeug, das BPM unterliegt, verkauft wird, wird die verbleibende BPM-Steuer dem neuen Besitzer in Rechnung gestellt. Wenn dieses Fahrzeug in ein anderes Land verkauft wird, hat der letzte Besitzer (in diesem Fall OPENLANE Netherlands) das Recht auf eine Erstattung des übrigen Steuerbetrags, vorausgesetzt dass er den niederländischen Steuerbehörden als Exportnachweis eine ausländische Zulassung vorlegen kann. Aus diesem Grund haben die meisten holländischen Fahrzeuge einen ausländischen (in diesem Fall deutschen) Fahrzeugschein.
Für Fahrzeuge ohne BPM-Steuer (hauptsächlich Vans, Kleintransporter, Fahrzeuge mit Erstzulassung in den Niederlanden vor dem 16.10.2006) wird die niederländische Zulassungsbescheinigung des abgemeldeten und exportierten Fahrzeugs (EU-Vorlage) angeführt.
Weitere mögliche Fragen:
Wann erhalte ich meine Fahrzeugpapiere?
Kann ich eine Kopie der Fahrzeugpapiere erhalten, bevor das Fahrzeug geliefert wird?
Was mache ich, wenn ich meine Fahrzeugpapiere verloren habe?
Kann ich die Versanddauer der Fahrzeugpapiere beeinflussen?
Was ist eine Übereinstimmungsbescheinigung?