9.6 Was ist eine Übereinstimmungsbescheinigung? (nur für kontinentaleuropäische Kunden)
Die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) ist ein Nachweis der Konformität Ihres Fahrzeugs mit den EG-Normen. Sie ist Voraussetzung für den freien Warenverkehr in der Europäischen Union. In der Übereinstimmungsbescheinigung erklärt der Hersteller, dass das Fahrzeug den Normen und Anforderungen der EG entspricht. Sie enthält die Angaben zum Fahrzeug, zum Hersteller, die Zulassungsnummer, die technischen Daten und andere Informationen. Was die Übereinstimmungsbescheinigung enthalten muss, ist durch eine EU-Richtlinie geregelt (Anhang IX, Richtlinie 92/53).
Nur bestimmte Motorräder, Traktoren und Pkw erfüllen die Voraussetzungen für die Übereinstimmungsbescheinigung. Für Fahrzeuge ohne EU-Spezifikation (z. B. solche, die für den japanischen oder den US-Markt hergestellt wurden) sowie ältere Fahrzeuge, die noch nicht über eine EG-Typgenehmigung verfügen, kann keine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt werden. Auch für umgerüstete Fahrzeuge kann keine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt werden. In diesen Fällen stellen wir keine Übereinstimmungsbescheinigung aus. Diese Informationen werden in der Fahrzeugbeschreibung hervorgehoben. Wir empfehlen Ihnen, diese genau durchzulesen.
Wenn Sie mehr über die Übereinstimmungsbescheinigung erfahren möchten, besuchen Sie die folgende Website: www.eurococ.eu
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