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Allgemeine Geschäftsbedingungen OPENLANE.Deutschland GmbH

Klicken Sie hier für die britischen Geschäftsbedingungen

Index

1. Geltungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Registrierung auf der Plattform
4. Plattformzugriff und Plattformnutzung
5. Auktionen und Gebote
6. OPENLANE Europe-Verkäufe
7. Transport und Lieferung des Fahrzeugs und Fahrzeugpapiere
8. Fahrzeuginformationen
9. Beschränkte Gewährleistung
10. Konformität und Beanstandung
11. Haftung
12. Sperrung und Stornierungen
13. Rechnungsstellung und Zahlung
14. Datenschutzerklärung
15. Änderungen
16. Verschiedenes



1. Geltungsbereich


1.1 OPENLANE Europehat eine Plattform zum Wiederverkauf von Fahrzeugen entwickelt, mit deren Hilfe Leasinggesellschaften, Fahrzeughersteller, andere Unternehmen der Automobilbranche und natürliche Personen zu gewerblichen und sonstigen Zwecken ihre zum Verkauf stehenden Fahrzeuge auf der Plattform bewerben und professionelle, anerkannte Fahrzeughändler ein Gebot zum Kauf der Fahrzeuge abgeben können.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen OPENLANE Europe und dem Käufer in Bezug auf die Nutzung der Plattform durch den Käufer und in Bezug auf das Anbieten, den Verkauf und die Lieferung von Fahrzeugen durch oder im Auftrag von OPENLANE Europe an den Käufer. Durch die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren die Käufer auch alle Richtlinien und zusätzlichen Bedingungen, die auf unserer Website veröffentlicht sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Reklamationsrichtlinie und den FAQ-Bereich.

1.3 Die Registrierung auf der Plattform und jeder Zugriff oder jede Nutzung der Plattform, darin eingeschlossen die Abgabe eines Gebots in Bezug auf ein Fahrzeug, gilt als bedingungslose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer.

1.4 Der Käufer stimmt dem Verzicht auf eigene allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen zu, auch wenn diese beinhalten, ausschließlich gültig zu sein und auch, wenn gegen solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Widerspruch von OPENLANE Europe eingelegt wurde.

1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Übereinkunft zwischen OPENLANE Europe und dem Käufer über den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren Vertretungen, Verhandlungen, Übereinkünfte, Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen, schriftlich oder mündlich, über den Vertragsgegenstand.

1.6 Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass er die Klauseln 8 bis 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Grundsätze in Bezug auf Fahrzeuginformationen, Gewährleistung, Konformität sowie Beanstandung und Haftung gelesen und verstanden hat und diesen zustimmt.

1.7 In Bezug auf OPENLANE Europe-Verkäufe bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für jeden OPENLANE Europe-Verkauf geltenden Rahmenbedingungen. Jeder OPENLANE Europe-Verkauf ist als separate Vereinbarung zwischen OPENLANE Europe und dem Käufer anzusehen und jede OPENLANE Europe-Niederlassung unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Begriffsbestimmungen


In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende substantivierte Begriffe und Ausdrücke folgende Bedeutungen:

Verbundenes Unternehmen: eine Partei, jedes andere Unternehmen oder jede andere Person, die mittelbar oder unmittelbar kontrolliert oder von einem solchen Unternehmen kontrolliert wird oder dessen gemeinsamer Kontrolle untersteht;

Auktion: der in Klausel 5.1 beschriebene Prozess;

Auktionsende: ein für jede Auktion auf der Plattform gesondert festzulegendes/-r Datum und Zeitpunkt, ab welchem die Käufergemeinschaft nicht länger Käufergemeinschaftsgebote in Bezug auf eine Auktion abgeben kann;

Auktionsgebühren: die vom Käufer für jedes über die Plattform gekaufte Fahrzeug zu zahlende Verwaltungsgebühr;

Auktionsregeln: gemeint sind besondere, auf der Plattform für jede Auktion festzulegende Regeln, die für eine Auktion gelten können. Solche Auktionsregeln können sich unter Einschluss, aber nicht beschränkt auf den Mindestbetrag, unter dem Gebote nicht abgegeben werden können, und/oder die Sichtbarkeit des Gebots des Käufers für andere Mitglieder der Käufergemeinschaft beziehen;

Werktag: jeder Tag, der kein Samstag, Sonntag oder öffentlicher Feiertag im Land der Niederlassung von OPENLANE Europe ist;

Käufer: die natürliche oder rechtliche Person, die für die Nutzung der Plattform registriert ist; gemäß deren Identifizierung im Registrierungsformular;

Käufergemeinschaft: der Käufer und jeder andere, auf der Plattform registrierte Käufer;

Käufergemeinschaftsgebote: hat die in Klausel 5.1.2 festgelegte Bedeutung;

Kontrolle: hat die in Artikel 5 des belgischen Code des Sociétés festgelegte Bedeutung;

Abholgenehmigung: Dokument, das einer Person die Genehmigung erteilt, ein Fahrzeug abzuholen. Mit anderen Worten, mit diesem Dokument kann der Käufer oder sein Drittpartner das Fahrzeug abholen;

Auftragsabschluss:
hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 6.1.2 gegeben wird;

OPENLANE Europe:
OPENLANE Europeoder sein verbundenes Unternehmen; gemäß den im Einklang mit Klausel 3.4 stehenden Präzisierungen im Registrierungsformular;

OPENLANE Europe-Gruppe:OPENLANE Europeund/oder jedes mit OPENLANE Europeverbundene Unternehmen, soweit anwendbar;

OPENLANE Europe-Verkauf:hat die in Klausel 6.1.2 festgelegte Bedeutung;

Verkaufsbestätigung: hat die in Klausel 6.1.2 festgelegte Bedeutung;

OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung: meint die von der OPENLANE Europe-Gruppe während der Auktion bereitgestellte Beschreibung des Fahrzeugs;

Länderspezifische Gebühren: die vom Käufer für jedes über die Plattform gekaufte Fahrzeug zu zahlende Verwaltungs- oder Logistikgebühr, abhängig vom Land, in welchem der Verkäufer das Fahrzeug zum Verkauf anbietet und dem Land, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz hat;

OPENLANE Europe: OPENLANE Europe NV, mit eingetragener Niederlassung in Grijpenlaan 19A, 3300 Tienen, Belgien und der Geschäftsnummer 0867.129.223, USt.-IDNr. BE0867129223;

Mit OPENLANE Europe verbundene Unternehmen: jede der folgenden juristischen OPENLANE Europe-Personen gemäß der Beschreibung im Unternehmensprofil auf www.openlane.eu.

E-Invoice: das gültige von OPENLANE Europe gewählte, elektronische Format zur Ausstellung und Übersendung von Rechnungen;

Export: eine Warenlieferung, die in Länder außerhalb der Europäischen Union geliefert und/oder befördert wird;

Nachweis: alle Unterlagen, die erforderlich sind, um etwas zu nachzuweisen. (d.h., ohne jedoch darauf beschränkt zu sein:  Transportdokumente, Exportdokumente, vom Transportunternehmen abgestempelte und unterzeichnete Unterlagen, um den Versand und/oder den Transport des Fahrzeugs von einem Ort zum anderen nachzuweisen);

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr: eine Warenlieferung, die von einem Zulieferer, oder im Auftrag eines Zulieferers oder der zu beliefernden Person, von einem EU-Mitgliedsstaat zu einem anderen EU-Mitgliedsstaat transportiert wird;

Verluste: jede/-r Schadensersatz, Verlust, Klage, Nachfrage, von Dritten geforderte Schadensersatz, Kosten, Steuern oder Aufwendungen anderer Art;

Verkäufergebühren: die für spezifische Verkäufer anwendbare und vom Käufer für jedes über die Plattform gekaufte Fahrzeug zu zahlende Verwaltungsgebühr.

Zugangsdaten: Benutzername, Passwort und andere, zum Zugriff auf die Plattform unter Umständen notwendige Zugangsdaten;

Gebot: das vom Käufer über die Plattform in Bezug auf den Kauf eines oder mehrerer Fahrzeuge von OPENLANE Europe durch den Käufer abgegebene Gebot gemäß den Angaben in Klausel 5.1.2;

Gebotspreis: hat die in Klausel 5.2.1 festgelegte Bedeutung;

Partei: OPENLANE Europe und/oder Käufer, soweit anwendbar;

Plattform: die von OPENLANE Europebetriebene Onlineplattform, über welche der Käufer Gebote zum Kauf von Fahrzeugen abgeben kann und welche über www.openlane.eu oder eine andere derartige URL verfügbar ist, über die die OPENLANE Europe-Gruppe den Käufer von Zeit zu Zeit informieren kann oder über die mobile App, die für Android und iOS verfügbar ist; 

Kaufpreis: in Bezug auf jeden OPENLANE Europe-Verkauf der Gebotspreis, Auktionsgebühren für alle Fahrzeuge, länderspezifische Gebühren für alle Fahrzeuge, die Verkäufergebühren für alle Fahrzeuge  und die Transportgebühren, zzgl. aller anwendbaren Steuern;

Registrierungsformular: das vom Käufer während der Registrierung auf der Plattform vollständig ausgefüllte (oder auszufüllende) Formular. Diese umfasst u. a. eine gültige USt-IDNr., der Nachweis der Gewerbeanmeldung ggf. über Eintragung in das Handelsregister und die Kopie des Ausweises des Eigentümers/Geschäftsführers des Unternehmens, alle Scans von Originalunterlagen mit deutlichen Links;

Verkäufer: jede Leasinggesellschaft, Fahrzeughersteller, weitere Unternehmen und/oder natürliche Personen, die aus gewerblichen oder sonstigen Gründen Fahrzeuge auf der Plattform bewerben;

Steuern: jede Form von Besteuerung, Umsatzsteuer, Vorenthaltungen, Zölle (Import und/oder Export), Abgaben, Erhebungen und Gebührensätze, die von jeder lokalen, kommunalen, behördlichen, staatlichen, bundesstaatlichen oder anderen Körperschaft auferlegt wurden sowie alle Zinsen, Strafen, Zusätze oder Geldstrafen, die damit einhergehen;

Allgemeine Geschäftsbedingungen: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OPENLANE Europe;

Transportdokumente: alle erforderlichen und vollständig ausgefüllten Transportdokumente, die zum Nachweis der Beförderung des Fahrzeugs von einem Ort zum anderen notwendig sind, einschließlich und uneingeschränkt der CMR-Frachtbrief, Exportdokumente oder Lieferscheine;

Transportgebühren: der vom Käufer für den Transport der Fahrzeuge zu zahlende Betrag;

Dreiecksschema: eine Kettentransaktion zwischen drei in jeweils drei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten sitzenden Parteien (A, B und C), bei der Waren/Fahrzeuge auf direktem Weg vom ersten Mitgliedsstaat (A) zum letzten Mitgliedsstaat (C) geliefert werden. Bei OPENLANE Europe werden alle Transporte im Auftrag von OPENLANE Europeoder mit OPENLANE Europeverbundenen Unternehmen organisiert, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde;

Benutzer: hat die in Klausel 4.1.1 festgelegte Bedeutung;

Fahrzeug: jedes über die Plattform inserierte Fahrzeug;

Fahrzeugpapiere: jedes offizielle, auf das Fahrzeug bezogene Dokument (darin eingeschlossen aber nicht beschränkt auf die Konformitätsbescheinigung und Kontrollunterlagen);

Fahrzeuginformationen:jedes Foto, jede Beschreibung, alle Daten, jede Dokumentation und/oder jedes andere Material, das sich auf das über die Plattform während einer Auktion beworbene Fahrzeug bezieht, darin eingeschlossen die OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung.


3. Registrierung auf der Plattform


3.1 Die Plattform ist ausschließlich für entsprechend registrierte professionelle und anerkannte Fahrzeughändler verfügbar und darf ausschließlich von solchen verwendet werden.

3.2 Um zum Zugriff und der Nutzung der Plattform berechtigt zu werden, muss der Käufer eine Registrierungsbestätigung beantragen, die im Einklang mit den auf der Plattform beschriebenen Registrierungsbedingungen ein vollständiges Ausfüllen des Registrierungsformulars und den Versand aller notwendigen Dokumente voraussetzt, und er muss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen.

3.3 Die das Registrierungsformular ausfüllende und übermittelnde und damit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Auftrag des Käufers zustimmende Person erklärt und sichert zu, die notwendigen Befugnisse zur gesetzlichen Verpflichtung des Käufers zu besitzen.

3.4 Abhängig von der eingetragenen Niederlassung des Käufers und vorbehaltlich geltender Umsatzsteuerregelungen kann dem Käufer die Wahlmöglichkeit des Mitglieds der OPENLANE Europe-Gruppe, von dem er Rechnungen gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erhalten beabsichtigt, angeboten werden. Wenn dem Käufer

3.4.1 diese Möglichkeit angeboten wird, ist OPENLANE Europe gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das vom Käufer gewählte Mitglied der OPENLANE Europe-Gruppe und als solche Person einzig für alle diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Geschäfte zwischen den Parteien zuständige und dem Käufer zur Rechnungsstellung verpflichtete Vertragspartei. Wenn der Käufer eine nachträgliche Änderung seiner Wahl beabsichtigt, unterliegen solche Änderungen einer vorherigen Genehmigung durch OPENLANE Europe; und

3.4.2 wenn diese Möglichkeit nicht angeboten wird, ist OPENLANE Europe gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen OPENLANE Europeund OPENLANE Europedie einzige für alle diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Geschäfte zwischen den Parteien zuständige und dem Käufer zur Rechnungsstellung verpflichtete Vertragspartei.

3.4.3 OPENLANE Europe kann ohne Begründung und/oder Vorankündigung beschließen, den Ort der Rechnungsstellung von OPENLANE Europeoder von dem Land, in dem der Käufer angemeldet ist, zu ändern und durchzuführen. Eine derartige Änderung rechtfertigt keinerlei Beanstandungen oder Stornierungen.

3.5 Der Käufer versichert, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen und/oder Dokumente vorschriftsgemäß, vollständig und gültig sind. Der Käufer setzt OPENLANE Europe umgehend über jede Änderung der in dem Registrierungsformular und/oder gemäß Klausel 3.2 übermittelten Dokumente angegebenen Informationen in Kenntnis. Ungeachtet der Klausel 3.6 stimmt der Käufer dem Haftungsausschluss von OPENLANE Europe in Bezug auf Überprüfung der durch den Käufer zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumentationen zu.

3.6 OPENLANE Europe behält sich jederzeit (vor oder nach einer Bestätigung der Registrierung durch den Käufer) das Recht vor, die Genauigkeit der im Registrierungsformular enthaltenen Informationen und/oder die Gültigkeit der durch den Käufer gemäß Klausel 3.2 übertragenen Dokumente zu prüfen. Ergibt eine solche Prüfung eine Ungenauigkeit der Informationen und/oder eine Ungültigkeit der Dokumentation, behält sich OPENLANE Europe, unbeschadet weiterer, sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte und Rechtsmittel das Recht vor, den

3.6.1 Antrag auf Registrierung durch den Käufer abzulehnen. OPENLANE Europe informiert den Käufer über eine solche Ablehnung und kann nach eigenem Ermessen bestimmen, den Käufer die Möglichkeit der Richtigstellung solcher Ungenauigkeiten und/oder Ungültigkeiten anzubieten, oder

3.6.2 den Zugriff des Käufers oder seiner Drittnutzer auf die Plattform in Einklang mit Klausel 4.6 auszusetzen oder dauerhaft zu sperren.

3.7 OPENLANE Europe behält sich jederzeit das Recht vor, eine Registrierungsbestätigung ohne Begründung zu verweigern. Die OPENLANE Europe-Gruppe haftet nicht für vom Käufer erlittene oder ihm entstandene Verluste, die sich aus einer solchen Verweigerung ergeben oder mit ihr in Verbindung stehen.

3.8 Entscheidet sich OPENLANE Europe für eine Bestätigung des Registrierungsantrags des Käufers, informiert OPENLANE Europe den Käufer darüber und stellt ihm Zugangsdaten in einmaliger oder mehrfacher Ausführung für die Plattform zur Verfügung. Der Käufer ist bis zum Erhalt einer solchen Bestätigung und dem Erhalt der Zugangsdaten durch OPENLANE Europe nicht befähigt, Gebote abzugeben.


4. Plattformzugriff und Plattformnutzung


4.1 Drittnutzer und allgemeine Nutzung

4.1.1 Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Handlungen und Unterlassungen aller Nutzer, die die Plattform im Auftrag des Käufers oder anderweitig über die Zugangsmittel des Käufers nutzen ("Nutzer"), verantwortlich ist. Der Käufer erklärt sich infolgedessen damit einverstanden, dass jede Aktion (z.B.. ein Gebot), die von Nutzern vorgenommen wird, als im Namen des Käufers erfolgt gilt und den Käufer rechtlich bindet. Der Käufer stellt allen Nutzern eine Kopie der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung, hält diese ein und stellt sicher, dass jeder Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhält.

4.1.2 Der Käufer versichert, dass die Plattform im Einklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sämtlichen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften und im Allgemeinen in angemessener Art und Weise ausschließlich für eigene und zulässige Zwecke und ohne die Verletzung der Recht von Dritten genutzt wird. Dem Käufer und den Drittnutzern ist jede Änderung an der Plattform untersagt. Der Käufer haftet für, stellt die OPENLANE Europe-Gruppe frei von und hält sie schadlos gegen alle von der OPENLANE Europe-Gruppe erlittenen oder ihr entstandenen Verluste, die sich aus (i) Änderungen an der Plattform und/oder (ii) einer nicht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechenden Art der Nutzung der Plattform ergeben oder mit ihr in Verbindung stehen.

4.1.3 Der Käufer verpflichtet sich, die Plattform nicht (i) für das Herunterladen, Übermitteln oder Verbreiten von Daten, die Viren, Würmer, Spionageprogramme, Schadprogramme oder ähnliche bösartige Programme beinhalten, (ii) zur Durchführung von Berechnungen, Transaktionen oder Überweisungen, die die Funktionalität des Plattformbetriebs oder jedes anderen Programms, Computers oder Telekommunikationsmittels stören könnten, (iii) zur Übermittlung von Informationen oder Materialien, die die Rechte Dritter verletzen oder beleidigender, obszöner, drohender oder anderweitig gesetzeswidriger Natur sind und/oder (iv) zur Übermittlung unverbindlicher Gebote zu nutzen, und gewährleistet, dass sich seine Drittnutzer ebenfalls an diese Verpflichtung halten.

4.2 Benötigte Hardware, Software und Dienstleistungen

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, für die Wahl, den Kauf und Betrieb der für die Verbindung mit und der Nutzung von der Plattform benötigten Hardware, Software und/oder der Telekommunikationsdienstleistungen verantwortlich zu sein. Solche Hardware, Software und/oder Telekommunikationsdienstleistungen müssen Mindestanforderungen entsprechen, die von Zeit zu Zeit auf der Plattform präzisiert werden können. Der Käufer ist für die Installation und damit einhergehende Kosten für den Kauf und/oder die Lizensierung solcher Hardware, Software und/oder Telekommunikationsdienstleistungen verantwortlich. Die OPENLANE Europe-Gruppe haftet nicht für Hardware, Software sowie Produkte und Dienstleistungen von Dritten, wie Telekommunikationsgeräte, Internetverbindung, Betriebssysteme und Internetbrowser.

4.3 Sicherheit und Zugangsdaten

4.3.1 Die Nutzung der Plattform erfordert Zugangsdaten. Zugangsdaten sind personenbezogen und der Käufer ist für die sichere Aufbewahrung, Geheimhaltung, Sicherheit und angemessene Nutzung durch ihn und seine Drittnutzer verantwortlich und setzt alles daran, eine Kenntnisnahme und Nutzungsziehung dieser Zugangsdaten an Dritte zu übertragen oder zu verkaufen, ausgenommen Drittnutzer mit angemessener Befugnis zur Handlung in seinem Auftrag.

4.3.2 Der Käufer wird OPENLANE Europe unverzüglich per E-Mail oder Fax über den Verlust, den Diebstahl, die Verletzung der Vertraulichkeit oder die Gefahr des Missbrauchs der Zugangsmittel informieren. Der Käufer ist bis zu einem (1) Werktag nach einer solchen Mitteilung vollständig und bedingungslos für die Nutzung der Plattform und die abgegebenen Gebote sowie für alle nachteiligen Folgen, die sich direkt oder indirekt daraus ergeben können, verantwortlich.

4.3.3 Hat OPENLANE Europe Anlass zur Vermutung einer Verletzung der Geheimhaltung und/oder Sicherheit der Zugangsdaten oder einem Missbrauch der Plattform, ist OPENLANE Europe ohne vorherige Mitteilung berechtigt, den Zugriff auf die Plattform nach eigenem Ermessen vorübergehend zu unterbinden, wobei dadurch kein Anspruch auf irgendwelche Schadensersatzleistungen entsteht.

4.3.4 Der Käufer nimmt die Mahnung zur Kenntnis, dass OPENLANE Europe sich das Recht vorbehält, einem die Zugangsdaten nutzenden Benutzer den Zugriff zu verweigern, wenn bereits eine Sitzung auf einem anderen Computer eines dieselben Zugangsdaten nutzenden Benutzers geöffnet ist.

4.3.5 OPENLANE Europe hat das Recht, jedes Konto aus einem beliebigen Grund für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum zu sperren. Dies umfasst, ohne Einschränkung, den Verzug der Zahlung für das Fahrzeug, verdächtiges Verhalten, Verdacht auf Betrug oder MwSt.-Karussell oder jeden sonstigen Grund, den OPENLANE Europe dem Käufer nicht mitteilen muss.

4.3.6 Die OPENLANE Europe-Gruppe haftet nicht für vom Käufer erlittene oder ihm entstandene Verluste, die sich aus einem solchen, in den Klauseln 4.3.3, 4.3.4 und 4.3.5 beschriebenen, vorübergehend unterbundenen oder verweigerten Zugriff ergeben oder mit ihm in Verbindung stehen.

4.4 Gebühren für plattformbezogene Dienstleistungen

OPENLANE Europe kann von Zeit zu Zeit einzelne Dienstleistungen über die Plattform anbieten, die einer Zahlung anfallender Gebühren durch den Käufer unterliegen und/oder die Zahlung einer Gebühr für bestehende Dienstleistungen durch den Käufer erfordern. Die anfallenden Gebühren sind über die Plattform anzuzeigen und können von Zeit zu Zeit variieren. Der Käufer ist zu jedem Zeitpunkt des Zugriffs auf die Plattform und/oder der durch die Plattform angebotenen Dienstleistungen durch den Käufer (oder seiner Drittnutzer) einzig für die Prüfung der anfallenden Gebühren verantwortlich.

4.5 Rechte am geistigen Eigentum

4.5.1 Das Recht an mit der Plattform verbundenem geistigen Eigentum und gewerblichen Schutzrechten und Know-how gehört ausschließlich der OPENLANE Europe-Gruppe. OPENLANE Europe gestattet dem Käufer und seinen Drittnutzern eine nicht übertragbare, beschränkte und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Plattform für ausschließlich eigene Geschäfte des Käufers, solange bis OPENLANE Europe den Zugriff des Käufers und/oder seiner Drittnutzer auf die Plattform sperrt.

4.5.2 Der Käufer wahrt selbst und stellt mit allen Mitteln sicher, dass seine Drittnutzer die Rechte an geistigem Eigentum und gewerblichen Schutzrechten der OPENLANE Europe-Gruppe wahren.

4.5.3 Unbeschadet der Rechte des Käufers und der Drittnutzer gemäß der sich auf den vertraglich nicht veränderbaren Schutz von Computeranwendungen beziehenden Rechtsvorschriften sind der Käufer und sine Drittnutzer, ungeachtet der Art und Weise, nicht berechtigt (i) die Plattform in irgendeiner Form zu verändern, zu konvertieren oder zu adaptieren, (ii) die Plattform in irgendeiner Form zu dekompilieren oder zu zerlegen, (iii) die Plattform in irgendeiner Form zu kopieren, (iv) die Plattform oder deren Dokumentation in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben, abzutreten, zu sublizenzieren, zu vermieten, zu verleihen oder zu veröffentlichen, (v) ein der Plattform ähnliches Produkt oder eine ihr ähnliche Dienstleistung zu erstellen und/oder (vi) Konzepte, Merkmale und/oder Funktionen der Plattform zu kopieren. OPENLANE Europe behält sich das alleinige Recht vor, Fehler zu korrigieren.

4.6 Aussetzung und Sperrung

4.6.1 Dem Käufer ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass OPENLANE Europe sich das Recht vorbehält, den Zugriff des Käufers und seiner Drittnutzer auf die Plattform aus jedem Grund auszusetzen, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf (i) den Fall der tatsächlichen Verletzung oder des begründeten Verdachts auf Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer und/oder seiner Drittnutzer, (ii) den Fall eines Angriffs auf die IT-Systeme der OPENLANE Europe-Gruppe, (iii) die gesetzliche Erfordernis, (iv) Abwendung oder Minderung eines schädlichen Einflusses auf die OPENLANE Europe-Gruppe, den Käufer und/oder die Käufergemeinschaft und (v) Wartungsarbeiten an der Plattform. OPENLANE Europe unternimmt angemessene Bemühungen, den Käufer über solch Aussetzungen zu informieren, sofern dies praktisch durchführbar ist.

4.6.2 Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass OPENLANE Europe sich das Recht vorbehält, den Zugang des Käufers und seiner Nutzer zur Plattform (i) im Falle des Verstoßes des Käufers und/oder seiner Nutzer gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (ii) unter den in Klausel 12 beschriebenen Umständen; (iii) im Falle betrügerischer Praktiken des Käufers und/oder seiner Nutzer; (iv) oder aus jedem anderen Grund nach Ermessen von OPENLANE Europe dauerhaft zu sperren.


5. Auktionen und Gebote


5.1 Auktionen

5.1.1 Die Plattform bietet Verkäufern die Möglichkeit an, ihre zum Verkauf stehenden Fahrzeuge zu bewerben. Solche Fahrzeuge können, nach eigenem Ermessen der OPENLANE Europe-Gruppe, einzeln oder gemeinsam in einer Fahrzeuggruppe oder mehreren Fahrzeuggruppen beworben werden.

5.1.2 Jedes Mitglied der Käufergemeinschaft hat die Möglichkeit, ein verbindliches Gebot (Kaufpreis ohne Steuern und Gebühren) für den Kauf eines bestimmten Fahrzeuges der OPENLANE Europe-Gruppe abzugeben, zu welchem dieses Mitglied bereit ist das Fahrzeug von der OPENLANE Europe-Gruppe zu kaufen („Käufergemeinschaftsgebote“).

5.1.3 Käufergemeinschaftsgebote werden von OPENLANE Europe bis zum Auktionsende beurteilt und OPENLANE Europe legt nach eigenem Ermessen fest, ob es bereit ist, eine solche Fahrzeuggruppe an das Mitglied der Käufergemeinschaft zu verkaufen, das das höchste Gebot abgegeben hat. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Gebot von der Beurteilung ausgeschlossen werden kann, wenn OPENLANE Europe es für angemessen erachtet, dass das Gebot unrichtig ist (darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf einen unnatürlich hohen Preis). Die OPENLANE Europe-Gruppe haftet nicht für vom Käufer erlittene oder ihm entstandene Verluste, die sich aus einem solchen Ausschluss ergeben oder mit ihm in Verbindung stehen.

5.1.4 Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jeder Verkauf eines Fahrzeugs durch OPENLANE Europe an ein Mitglied der Käufergemeinschaft  (unabhängig von der Art der Auktion, in der es inseriert wurde) von der Zustimmung des Verkäufers, sein Fahrzeug OPENLANE Europe zu verkaufen, abhängt und dass die Übermittlung des besten Käufergemeinschaftsgebots dem Käufer nicht die Möglichkeit zum Kauf des Fahrzeugs zusichert.

5.1.5 Weder die OPENLANE Europe-Gruppe noch der Verkäufer haften für durch den Käufer erlittene oder ihm entstandene Verluste, die sich aus einer jederzeit möglichen Entscheidung des Verkäufers oder OPENLANE Europes für eine Stornierung oder andersartige Beendigung der Auktion ergeben oder in Verbindung mit ihr stehen.

5.1.6 Der Käufer wird über die Plattform von den anwendbaren Auktionsgebühren, den länderspezifischen Gebühren und den Verkäufergebühren für jedes Fahrzeug, das Teil der Auktion ist, informiert. Der Käufer erkennt an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Auktionsgebühren, die länderspezifischen Gebühren und die Verkäufergebühren pro Fahrzeug und pro Auktion variieren können.

5.2 Gebote

5.2.1 Falls der Käufer den Kauf einer Fahrzeuggruppe/von Fahrzeuggruppen beabsichtigt, besteht für den Käufer die Möglichkeit, ein Gebot zum Kauf eines solchen Fahrzeugs oder solcher Fahrzeuge abzugeben. Ein Gebot besteht immer aus dem Kaufpreis ohne Steuern und Gebühren, den der Käufer zur Zahlung eines solchen Fahrzeugs OPENLANE Europe anbietet („Gebotspreis“).

5.2.2 Der Käufer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass jedes über die Plattform abgegebene Angebot ein verbindliches Angebot darstellt, das vom Käufer erst nach Ablauf einer Frist von zwei (2) Werktagen ab dem Ende der Auktion zurückgezogen werden kann, sofern auf der Website keine andere Frist angegeben ist.

5.2.3 Falls der Käufer mehr als ein (1) Gebot für dasselbe Fahrzeug abgibt, wird nur das höchste Käufergebot von OPENLANE Europe berücksichtigt.

5.2.4 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Abgabe und Annahme von Geboten jederzeit den geltenden Auktionsregeln unterliegen.

5.2.5 Der Käufer und seine Drittnutzer beeinflussen den Preis eines während einer Auktion beworbenen Fahrzeugs nicht und stören in keiner Weise durch andere Mitglieder der Käufergemeinschaft abgegebene Gebote.


6. OPENLANE Europe-Verkäufe


6.1 OPENLANE Europe-Verkaufsbestätigung

6.1.1 Wenn (i) das Gebot des Käufers als bestes Gebot der Käufergemeinschaft gemäß Klausel 6.1.3 gilt, (ii) OPENLANE Europe in der Lage ist, das/die betroffene(n) Fahrzeug(e) vom Verkäufer zu kaufen und (iii) OPENLANE Europe beschließt, dieses Gebot gemäß Klausel 5.1.3 anzunehmen, verkauft OPENLANE Europe das/die betroffene(n) Fahrzeug(e) an den Käufer ("OPENLANE Europe-Verkauf"). Das/die Fahrzeug(e) wird/werden zum Gebotspreis verkauft, zuzüglich der Auktionsgebühren, der länderspezifischen Gebühren, der Verkäufergebühren, der Transportgebühren und aller anwendbaren Steuern.

6.1.2 In diesem Fall wird OPENLANE Europe den Käufer über den OPENLANE Europe-Verkauf informieren ("Verkaufsbestätigung"), und der Käufer wird aufgefordert, das Auftragsformular über die Plattform mit den administrativen Lieferdetails ("Auftragsabschluss") des OPENLANE Europe-Verkaufs innerhalb eines Werktags nach Erhalt der Verkaufsbestätigung auszufüllen. Der Käufer erkennt an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragsabschluss eine administrative Formalität ist, um die Lieferung zu organisieren, und nicht als Möglichkeit für den Käufer ausgelegt werden darf, sein Gebot zu stornieren und/oder den OPENLANE Europe-Verkauf anderweitig zu stornieren.

6.1.3 Im Auftragsabschluss muss der Käufer in jedem Fall das Bestimmungsland des/der gekauften Fahrzeugs/Fahrzeuge angeben. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für alle Kosten, Ausgaben, Steuern und alle anderen Folgen, die mit der Wahl des Bestimmungslandes verbunden sind. OPENLANE Europe haftet nicht für Verluste, die dem Käufer aus oder in Verbindung mit dem gewählten Bestimmungsland entstehen.

6.2 Zahlung und Rechnungsstellung des OPENLANE Europe-Verkaufs

6.2.1 Jeder OPENLANE Europe-Verkauf ergibt sich aus dem Gebotspreis zuzüglich sämtlicher vom Käufer zu zahlender Steuern. Die Steuern beinhalten die anfallende Umsatzsteuer, soweit anwendbar, im Geschäftssitzland des mit der Rechnungsstellung des OPENLANE Europe-Verkaufs beauftragten Mitglieds der OPENLANE Europe-Gruppe. Falls ein innergemeinschaftlicher Warenverkehr oder ein Export vorliegt und sofern ausreichend Nachweise für den Transport des Fahrzeugs vorliegen, enthält der OPENLANE Europe-Verkauf keine anfallende Umsatzsteuer und der Käufer schuldet die im Bestimmungsland anfallende Umsatzsteuer.

Sofern sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs in Belgien befindet, wird der innergemeinschaftliche Warenverkehr zu umsatzsteuerlichen Zwecken nach dem „Dreiecksschema“ (vgl. sog. ABC-Transaktionen) behandelt. Der Käufer übernimmt daher als letztes Glied in der Kette (vgl. Partei C) alle notwendigen umsatzsteuerlichen Formalitäten im EU-Mitgliedsstaat der Ankunft.

6.2.2 Zu dem Zeitpunkt, an dem OPENLANE Europe den Käufer gemäß Klausel 6.1.2 über den OPENLANE Europe-Verkauf informiert, stellt OPENLANE Europe dem Käufer ein Bestellformular bereit, in dem (i) der Kaufpreis, bestehend aus dem Gebotspreis, den Auktionsgebühren, den länderspezifischen Gebühren, den Verkäufergebühren, den Transportgebühren und den anfallenden Steuern, und (ii) eine vom Käufer gemäß Klausel 7.4.2 zu zahlende Garantie angegeben sind. Der Käufer stellt sicher, dass der Kaufpreis spätestens zwei (2) Werktage nach Übermittlung der Verkaufsbestätigung durch OPENLANE Europe auf dem im Bestellformular angegebenen Bankkonto von OPENLANE Europe gutgeschrieben wird.

6.2.3 OPENLANE Europe stellt nach Erhalt des Kaufpreises auf das OPENLANE Europe-Bankkonto für jeden OPENLANE Europe-Verkauf eine Rechnung aus.


7. Transport und Lieferung des Fahrzeugs und der Fahrzeugpapiere


7.1 Allgemeines

7.1.1 Der Transport des Fahrzeugs wird von oder im Auftrag von OPENLANE Europe durchgeführt. Auf Wunsch des Käufers ist der Käufer berechtigt, den Transport des Fahrzeugs im Auftrag von OPENLANE Europe zu übernehmen.

7.1.2 Jedes Fahrzeug muss und darf nur in das Bestimmungsland transportiert werden, das auf dem Bestellformular angegeben ist. Der Käufer haftet für alle Verluste, die OPENLANE Europe durch den Transport eines Fahrzeugs in ein anderes Land als das auf dem Auftragsformular angegebene Bestimmungsland entstehen oder damit verbunden sind, und wird OPENLANE Europe dafür schadlos halten und entschädigen.

7.1.3 Das Eigentum am Fahrzeug geht mit der Übersendung der Fahrzeugunterlagen an den Käufer über. Das Eigentum geht nicht bei Abholung, sondern erst nach Genehmigung des CMR-Frachtbriefs (Liefernachweis) durch OPENLANE Europe über. Das mit dem Fahrzeug verbundene Risiko geht entweder (i) mit der Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer; (ii) mit der Lieferung des Fahrzeugs an dem vom Käufer angegebenen Bestimmungsort oder (iii) mit dem Ablauf einer Frist von zwei (2) Wochen (oder einer kürzeren Frist, die auf dem Abholgenehmigungsdokument angegeben ist) ab Erhalt des Abholgenehmigungsdokuments auf den Käufer über, je nachdem, was früher eintritt.

7.2 durch OPENLANE Europe veranlasster Transport des Fahrzeugs

Diese Klausel 7.2 gilt bei der Veranlassung eines Transports des Fahrzeugs durch OPENLANE Europe, zusätzlich zu den sich auf den Transport beziehenden, über die Plattform verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OPENLANE Europe.

7.2.1 Die auf der Plattform angegebenen Transportpreise sind unverbindliche Richtpreise und tatsächlichen Transportgebühren sind von verschiedenen Kriterien abhängig, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf den physischen Standort und den Typ des Fahrzeugs. Alle auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich anwendbarer Steuern.

7.2.2 OPENLANE Europe organisiert den Transport nicht bis (i) der Kaufpreis dem auf dem Bestellformular genannten Bankkonto von OPENLANE Europe gutschrieben wird und (ii) das Fahrzeug durch den Verkäufer freigegeben wurde; je nachdem was später eintritt.

7.2.3 Jegliche Fristen oder Termine für die Lieferung der Fahrzeuge, der Abholberechtigungen, der Fahrzeugunterlagen durch oder im Namen von OPENLANE Europe sind Richtwerte und nicht wesentlicher Bestandteil. Außer im Falle von Arglist oder Vorsatz haftet OPENLANE Europe nicht für Lieferverzögerungen. Eine verspätete Lieferung von Fahrzeugen, Abholgenehmigungen und Fahrzeugunterlagen entbindet den Käufer nicht von seiner Pflicht der Annahme der Lieferung.

7.3 Durch den Käufer im Auftrag von OPENLANE Europe veranlasster Transport des Fahrzeugs.

Die Klausel 7.3 gilt bei einer Organisation des Transports des Fahrzeugs durch den Käufer im Auftrag von OPENLANE Europe.

7.3.1 Das Fahrzeug ist nicht zur Abholung und Transport verfügbar bis (i) der Kaufpreis dem auf dem Bestellformular genannten Bankkonto von OPENLANE Europe gutschrieben ist, (ii) das Fahrzeug durch den Verkäufer freigegeben wurde und (iii) die Abholvollmacht an den Käufer ausgestellt wurde, je nachdem was später eintritt.

7.3.2 Der Käufer hat das Fahrzeug spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen (oder einem kürzeren, in der Abholvollmacht ausgewiesenen Zeitraum) nach Erhalt der Abholvollmacht abzuholen und zu transportieren. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass OPENLANE Europe, der Verkäufer oder ein in deren Auftrag das Fahrzeug lagernder Dritter jederzeit das Recht hat, die Auslieferung eines Fahrzeugs an den Käufer (bzw. dessen Spediteur, soweit anwendbar) zu verweigern, wenn der Käufer (bzw. dessen Spediteur, soweit anwendbar) keine gültige Abholvollmacht und keinen amtlichen Ausweis wie Reisepass oder Führerschein vorlegt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass OPENLANE Europe berechtigt ist, eine Kopie des vom Käufer vorgelegten Identitätsnachweises anzufertigen. Beauftragt der Käufer einen Dritten oder einen Spediteur mit der Abholung des Fahrzeugs, so stellt der Käufer sicher, dass der Dritte bzw. der Spediteur den vorgenannten Verpflichtungen in Bezug auf die Abholvollmacht, die Identifikation der das Fahrzeug abholenden Person und das Recht von OPENLANE Europe, eine Kopie des Ausweises anzufertigen, zustimmt. Der Käufer haftet in vollem Umfang für alle Verluste, die dem Käufer, OPENLANE Europe, dem Verkäufer, dem Spediteur und Dritten aus oder im Zusammenhang mit dem Fehlen einer gültigen Abholvollmacht und / oder der Nichtvorlage eines gültigen Ausweises und / oder der Verweigerung, eine Kopie des vorgelegten Ausweises anzufertigen, entstehen.

7.3.3 Bei einem Ausbleiben der Abholung des Fahrzeugs innerhalb

(a) zwei (2) Wochen (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, der auf dem Abholberechtigungsdokument angegeben ist) nach Erhalt des Abholgenehmigungsdokuments behält sich OPENLANE Europe das Recht vor, dem Käufer Verwaltungskosten in Höhe von fünfzig Euro (EUR 50,00) und mindestens fünf Euro (EUR 5,00) pro Tag bis zur Abholung des Fahrzeugs zu berechnen;

(b)  (b) einen (1) Monat nach Erhalt der Abholgenehmigung gilt der Verkauf an OPENLANE Europe als unrechtmäßig vom Käufer gemäß Klausel 12.4 storniert. 

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7.4 Nachweis von Transportdokumenten und Fahrzeugpapieren

7.4.1 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr

(a) Bei einem innergemeinschaftlichen Warenverkehr übermittelt der Käufer alle notwendigen Nachweise und auf das Fahrzeug bezogene Transportdokumente vollständig ausgefüllt und mit Angabe des Bestimmungslandes an OPENLANE Europe.

(b) Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass

(i) ungeachtet der tatsächlichen Veranlassung des Transports durch oder im Auftrag von OPENLANE Europe, OPENLANE Europe bei einem begründeten Zweifel an der Gültigkeit oder Vollständigkeit der durch den Käufer übermittelten Transportdokumente sich das Recht vorbehält, die Fahrzeugpapiere bis zur Übermittlung gültiger Nachweise durch den Käufer einzubehalten und

(ii) (ii) OPENLANE Europe die Fahrzeugpapiere bis zum Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten Transportdokumente und Nachweise nicht übergibt.

7.4.2 Export

(a) Bei einem Export übermittelt der Käufer alle notwendigen Nachweise und auf das Fahrzeug bezogene Exportdokumente vollständig ausgefüllt und mit Angabe des Bestimmungslandes an OPENLANE Europe.

(b) Bei einem Export mit ausstehendem Transfer und Erhalt der notwendigen Exportdokumente benötigt OPENLANE Europe, falls der OPENLANE Europe-Verkauf keinen Export zu umsatzsteuerlichen Zwecken darstellt, für jedes in ein Nicht-EU-Land zu exportierendes Fahrzeug eine Summe, die dem im Geschäftssitzland des mit der Rechnungsstellung des OPENLANE Europe-Verkaufs beauftragten Mitglieds der OPENLANE Europe-Gruppe fälligen Umsatzsteuerbetrag gleicht. Der Garantiebetrag ist einzeln auf dem Bestellformular aufzuführen. Die Garantie beträgt einundzwanzig Prozent (21%) des Gesamtbetrags des Fahrzeugpreises plus Auktionsgebühren, Ländergebühren, Verkäufergebühren, Transportgebühren und aller geltenden Steuern und Kosten, mindestens jedoch fünfhundert Euro (EUR 500,00).

(c) Mit Erhalt der notwendigen Nachweise und Exportdokumente durch OPENLANE Europe vom Käufer, die beweisen, dass der OPENLANE Europe-Verkauf einen Export zu umsatzsteuerlichen Zwecken darstellt, wird der Garantiebetrag auf das Bankkonto des Käufers zurückerstattet und der OPENLANE Europe-Verkauf dem Käufer ohne ausgewiesene Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

7.4.3 Die OPENLANE Europe-Gruppe haftet nicht für sämtliche vom Käufer erlittene oder ihm entstandene Verluste (darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf Unfähigkeit zur Zulassung des Fahrzeugs), die sich aus fehlenden oder unvollständigen Fahrzeugpapieren ergeben oder mit ihnen in Verbindung stehen; es sei denn, sie hat arglistig oder vorsätzlich gehandelt.

7.5 Senden der Fahrzeugpapiere 

OPENLANE Europe sendet die Fahrzeugunterlagen nach Erhalt und Bestätigung des Lieferbelegs und nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und/oder jedes anderen Betrags, den der Käufer OPENLANE Europe schuldet, an das Land, in dem der Käufer mehrwertsteuerlich registriert ist. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Meldung des Kaufs an die Behörden. OPENLANE Europe haftet in keinem Fall für Irrtümer, Fehler oder Vergesslichkeit des Käufers in Bezug auf die anwendbaren Steuern (MwSt. oder sonstige Steuern).


8. Fahrzeuginformationen


8.1 Dem Käufer ist bekannt und er bestätigt, dass er als professioneller Fahrzeughändler handelt und über einschlägiges Wissen auf dem Gebiet Gebrauchtfahrzeuge verfügt und ihm die mit Gebrauchtfahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugbranche einhergehenden typischen Probleme bekannt sind.

8.2 Der Käufer stimmt zu, dass die wirtschaftlich günstigen Angebote der OPENLANE Europe-Gruppe in Bezug auf die Plattform und mit ihr verbundene Dienstleistungen es der OPENLANE Europe-Gruppe unmöglich machen, eine detaillierte technische Prüfung jedes durch den Verkäufer auf der Plattform beworbenen Fahrzeugs durchzuführen und diesbezüglich Verantwortung zu übernehmen. Der Käufer stimmt zu, dass allen Fahrzeuginformationen die durch den Verkäufer erhaltenen Informationen zugrunde liegen.

Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der Klausel 9 ist die OPENLANE Europe-Gruppe nicht verantwortlich und haftet nicht für sämtliche durch den Käufer erlittene oder ihm entstandene Verluste, die sich aus einer Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit der Fahrzeuginformationen (darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf Bezüge zu Kilometerstand, Schaden, technische Fehler, optionale Ausstattung, Farbe, Baujahr, Zeitpunkt der Erstzulassung usw.) ergeben oder mit ihr in Verbindung stehen; es sei denn, sie hat arglistig oder vorsätzlich gehandelt.

Soweit gesetzlich zulässig, schließt die OPENLANE Europe-Gruppe ausdrücklich jede Haftung für Verluste, die sich aus betrügerischer Handlung Dritter ergeben oder mit ihnen in Verbindung stehen, aus (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Manipulationen am Kilometerstand, der Besteuerungsart und/oder an der Fahrgestellnummer).

8.3 Fahrzeuginformationen können, abhängig vom Fahrzeug, aus einem oder mehreren Informationstypen bestehen, von denen jeder als solcher eindeutig auf der Plattform auszuweisen ist. Darin nachfolgend eingeschlossen:

8.3.1 die OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung und

8.3.2 Berichte und Fotos außenstehender Dritter.

8.4 Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass

8.4.1 jeder diese Informationstypen zu verschiedenen Zeitpunkten offengelegt oder erstellt wird und damit nicht jederzeit den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs desselben genau widerspiegelt;

8.4.2 der Käufer, abgesehen von den OPENLANE Europe-Fahrzeuginformationen, keinen Zugang zu Fahrzeuginformationen hat und jede weitere Fahrzeuginformation infolgedessen ausschließlich zur Hilfestellung des Käufers zur Verfügung gestellt wird;

8.4.3 ausschließlich die OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung zur Bestimmung der Konformität des an den Käufer gelieferten Fahrzeugs berücksichtigt wird und

8.4.4 bei einem Konflikt oder Unstimmigkeiten zwischen der OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung und einer Fahrzeuginformation die OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung jederzeit maßgebend ist.


9. Beschränkte Gewährleistung


9.1 Für Fahrzeuge, die während der Auktion nicht als Autowracks, Fahrzeuge mit technischen Schäden, Fahrzeuge mit Karosserieschäden oder Unfallfahrzeuge ausgewiesen sind, und stets gemäß Artikel 10.5,

9.1.1 gewährleistet OPENLANE Europe zum Zeitpunkt der Lieferung ausschließlich die Konformität des Fahrzeugs mit der OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung. Falls und insofern ein Fahrzeug einer im Einklang mit Klausel 10 festzulegenden Gewährleistung entspricht, hat OPENLANE Europe das Recht, eine Gutschrift für ein solches Fahrzeug in Höhe des angemessen veranschlagten, sich aus dem nicht in der OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung angegebenen Schaden ergebenden Wertverfalls des Fahrzeugs zu vergeben. Falls OPENLANE Europe eine solche Gutschrift vergibt, stellt die Höhe dieser Gutschrift das einzige Rechtsmittel des Käufers dar und

9.1.2 für die Gültigkeit des Anspruchs auf Gewährleistung des Käufers ist auf Seiten von OPENLANE Europe der rechtzeitige Erhalt der Mängelrüge einer angeblichen Nichtkonformität des Fahrzeugs im Einklang mit Klausel 10 maßgebend.

9.2 Für Fahrzeuge, die während der Auktion als Autowracks, Fahrzeuge mit technischen Schäden, Fahrzeuge mit Karosserieschäden oder Unfallfahrzeuge ausgewiesen sind, erkennt der Käufer ausdrücklich an und stimmt zu, dass OPENLANE Europe, soweit gesetzlich zulässig, keinerlei Garantie gibt, auch nicht für die Übereinstimmung mit bestimmten Kriterien oder die allgemeine Gebrauchstauglichkeit.

9.3 Die in dieser Klausel 9 ausgewiesene Gewährleistung ist die einzige und gilt anstelle aller weiteren Gewährleistungen, Vertretungen, Bedingungen oder anderen Bestimmungen, ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich, vertraglich oder andersartig. Darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf jede Gewährleistung der Verkehrsfähigkeit oder Eignung oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck.

9.4 Die in dieser Klausel 9 ausgewiesene Gewährleistung gilt nicht, falls und insofern eine Nichtkonformität sich aus (i) Änderungen oder anderen durch den oder im Auftrag des Käufer(s) am Fahrzeug vorgenommenen Arbeiten und/oder (ii) einer Nutzung des Fahrzeugs durch oder im Auftrag des Käufers, die nicht der angemessenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit entspricht, ergibt.


10. Konformität und Beanstandung


10.1 Der Käufer prüft das Fahrzeug bei Lieferung (oder lässt es in seinem Auftrag prüfen) und überzeugt sich davon, dass das Fahrzeug der OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung entspricht. Während einer solchen Prüfung berücksichtigt der Käufer jederzeit, (i) dass das gekaufte Fahrzeug ein Gebrauchtfahrzeug ist, (ii) den Kilometerstand des Fahrzeugs und (iii) den Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs. Mängel oder Schäden an Fahrzeugteilen berechtigen den Käufer nicht zur Ablehnung des gesamten Fahrzeugs.

10.2 Reklamationen am Fahrzeug sind mittels Nutzung des OPENLANE Europe-Beanstandungsformulars einzureichen und

10.2.1 jeder aus einer angemessenen Prüfung bei Lieferung ersichtliche Mangel oder Schaden ist im CMR-Frachtbrief und/oder Lieferschein (CoD) anzugeben;

10.2.2 in Bezug auf verborgene Mängel oder Schäden spätestens vor dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte erfolgen: (i) Ablauf einer Frist von drei (3) Tagen nach der Lieferung; und (ii) der Käufer (oder ein anderer Dritter unter der Kontrolle des Käufers) ist nicht mehr als hundert Kilometer (100 km) nach der Auslieferung des Fahrzeugs gefahren.

10.2.3 in Bezug auf die Fahrzeugunterlagen spätestens 1 Stunde nach der Übermittlung der Dokumente erfolgen.

10.3 Jeder Beanstandung ist gründlich mit den für OPENLANE Europe oder jedem weiteren Dritten zur Bestimmung der Nichtkonformität des Fahrzeugs notwendigen Nachweisen zu belegen. Bei einem äußeren Schaden ist dies durch den Käufer mit eindeutigen Fotos zu belegen, zusammen mit einer Schätzung der Schadenshöhe. Bei technischen Problemen hat der Käufer im Einklang mit Klausel 10.2 über den Mangel zu informieren und danach schnellstmöglich (und auf jeden Fall nicht später als eine (1) Woche nach Übermittlung der Beanstandung) OPENLANE Europe ein Schreiben einer Vertragswerkstatt oder eines Händlers zu übermitteln, welches den technischen Schaden beschreibt und die Kennnummern der benötigten Ersatzteile auflistet.

10.4 Gemäß Artikel 9.2 können für Fahrzeuge, die während der Auktion als Autowracks, Fahrzeuge mit technischen Schäden, Fahrzeuge mit Karosserieschäden oder Unfallfahrzeuge ausgewiesen wurden, keine Beanstandungen vorgebracht werden, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

10.5 Der Käufer erkennt an, die detaillierteren Informationen über die Zulässigkeit von Reklamationen in Bezug auf den Zustand und/oder die Beschreibung eines Fahrzeugs enthaltenen Reklamationsbestimmungen von OPENLANE Europe gelesen und akzeptiert zu haben, die unter „Mein Konto" des Käufers und auf der Website von OPENLANE Europe zugänglich sind.

 

 
 



 

11. Haftung


11.1 Soweit nach geltendem Recht zulässig und vorbehaltlich Klausel 11.3 haftet die OPENLANE Europe-Gruppe nicht für sämtliche mittelbare oder unmittelbare oder Folgeschäden jeder Art. Darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf Abbruch der Geschäftsbeziehung, Regressansprüche Dritter und Verluste im Hinblick auf Gewinne, erwartete Einsparungen oder Wohlwollen.

11.2 Soweit nach geltendem Recht zulässig, vorbehaltlich Klausel 11.3 und soweit nach Klausel 11.1 zulässig und/oder solange jeder/jedem anderen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgewiesene Einschränkung und Ausschluss der Haftung nicht Anwendung findet, ist die Gesamthaftungssumme der OPENLANE Europe-Gruppe

11.2.1 für sämtliche durch den Käufer erlittene oder ihm entstandene Verluste jeder Art, die sich aus einem OPENLANE Europe-Verkauf ergeben oder mit ihm in Verbindung stehen, nicht höher als der Gebotspreis eines solchen OPENLANE Europe-Verkaufs und

11.2.2 für alle weiteren durch den Käufer erlittenen oder ihm entstandenen Verluste pro Kalenderjahr, im außergewöhnlichen Fall, dass die Haftung von OPENLANE Europe unzweifelhaft erwiesen ist, ist die Haftung entweder (i) auf die vom Käufer bezahlten Auktionsgebühren und länderspezifischen Gebühren in einem solchen Kalenderjahr oder (ii) auf eintausend Euro (1.000,00 EUR) zu begrenzen, je nachdem, was höher ist.

11.3 Die Parteien sind in ihrer Haftung nicht zu beschränken falls (i) selbst verschuldeter Betrug oder Vorsatz besteht und/oder (ii) eine Haftung nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (und die betreffende Partei ihre Haftung nur insoweit nicht ausschließt oder beschränkt, wie anwendbares Recht einen solchen Ausschluss oder eine solche Beschränkung nicht zulässt).


12. Sperrung und Stornierungen


12.1 Der Käufer ist nicht zur Stornierung von OPENLANE Europe-Verkäufen oder angebotenen Zusatzleistungen, die von ihm in Auftrag gegeben wurden, berechtigt.

12.2 Bei einer Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass, unbeschadet weiterer Rechte und Rechtsmittel OPENLANE Europe sich vor Gericht oder andernorts das Recht vorbehält, den Zugriff des Käufers und seiner Drittnutzer auf die Plattform vorübergehend oder unwiderruflich zu sperren und deren Nutzung zu unterbinden. Falls dies eintritt

12.2.1 unternimmt OPENLANE Europe angemessene Bemühungen, den Käufer über eine solche Sperrung zu informieren und

12.2.2 kann OPENLANE Europe nach eigenem Ermessen entscheiden, die Sperrung des Käufers und seiner Drittnutzer aufzuheben, vorausgesetzt ein Prüfungs- und Anerkennungsverfahren wurde abgeschlossen. Voraussetzung dafür könnte die Zahlung einer Wiederaufnahmegebühr durch den Käufer sein.

12.3 Wenn der Käufer, ungeachtet der Klausel 12.1, einen Verkauf von OPENLANE Europe-Verkauf stornieren möchte, kann der Käufer eine solche Stornierung schriftlich oder per E-Mail beantragen. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass OPENLANE Europe nach eigenem Ermessen entscheiden kann, eine solche Stornierung abzulehnen oder zuzulassen. Wenn OPENLANE Europe dem Käufer die Genehmigung zur Stornierung des OPENLANE Europe-Verkaufs erteilt, muss der Käufer (i) alle Auktionsgebühren und länderspezifischen Gebühren zuzüglich der in Verbindung mit dem OPENLANE Europe-Verkauf anfallenden Steuern; und (ii) zehn Prozent (10%) des Gebotspreises an OPENLANE Europe zahlen; mit einem Minimum von dreihundert Euro (EUR 300,00) bezüglich dieses OPENLANE Europe-Verkaufs.

12.4 Der Käufer hat nicht das Recht, eine zusätzliche Dienstleistung zu stornieren. Wenn der Käufer beschließt, einen OPENLANE Europe Sale zu stornieren, hat er keinen Anspruch auf irgendeine Art von Rückerstattung für bereits bezahlte Zusatzleistungen.

 

13. Rechnungsstellung und Zahlung


13.1 Diese Klausel 13 gilt für sämtliche durch den Käufer geschuldeten Gebühren und Kosten, die durch einen OPENLANE Europe-Verkauf oder anderweitig durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jede daraus folgende Rechnungsstellung und Zahlung bedingt entstehen.

13.2 Sofern nichts anderes ausdrücklich ausgesprochen wird, sind alle auf dieser Plattform und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gebühren, Kosten und Beträge in Euro anzugeben und ausschließlich anwendbarer Steuern.

13.3 Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Rechnungsstellung über E-Rechnungen erfolgt und der Käufer keine Rechnungen in Papierform erhält. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Erfüllung aller anwendbaren gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Empfang und die Aufbewahrung von E-Rechnungen verantwortlich ist.

Abweichend davon kann sich der Käufer im Auftragsabschlussformular dafür entscheiden, Papierrechungen zu wählen, woraufhin ab diesem Zeitpunkt an alle von OPENLANE Europe an den Käufer ausgestellten Rechnungen Papierrechnungen sind.

Der Käufer erkennt an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,  dass OPENLANE Europe für jede vom Käufer angeforderte Papierrechnung eine Verwaltungsgebühr erhebt und dieser Betrag auf jeder Rechnung hinzugefügt wird. Diese Gebühr wird bei Auftragsabschluss auf der Webseite angezeigt.

Für den Fall, dass der Käufer seine Rechnungsstellungspräferenzen nach seinem ersten OPENLANE Europe-Verkauf ändern möchte, muss der Käufer OPENLANE Europe gemäß Klausel 16.3 kontaktieren.

13.4 Unbeachtet der sich für OPENLANE Europe aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht oder andernorts ergebenden Rechte und Rechtsmittel, ist OPENLANE Europe bei einem Nichteintreten der Gutschrift auf dem Bankkonto von OPENLANE Europe

13.4.1 innerhalb der anwendbaren Zahlungsfrist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung Zinsen oder fällige Beträge in einer Höhe vom Käufer zu verlangen, die der nach belgischem Recht des 02. August 2002 für Zahlungsverzug in wirtschaftlichen Transaktionen anwendbaren Zinsrate entsprechen und

13.4.2 innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bestätigung des OPENLANE Europe-Verkaufs durch OPENLANE Europe gilt der OPENLANE Europe-Verkauf in Einklang mit Klausel 12.3 als ungerechtfertigt durch den Käufer storniert.

13.4.3 Liegen unbezahlte, auf den Käufer ausgestellte Beträge vor, ist OPENLANE Europe berechtigt, alle sonstigen in seinem Besitz befindlichen Beträge, Fahrzeugunterlagen oder Fahrzeuge ohne Vorankündigung zu sperren, um diese mit dem unbezahlten Betrag zu verrechnen. Gesperrte Beträge, Fahrzeugunterlagen oder Fahrzeuge sind nicht auf dieselben Transaktionen beschränkt, sondern werden auf alle offenen Transaktionen zwischen OPENLANE Europe und dem Käufer ausgedehnt.

13.5 OPENLANE Europe behält sich das Recht vor, eine Zahlung abzulehnen, wenn die Zahlung von einem Bankkonto erfolgt, das nicht dem Käufer gehört, und/oder von einem Bankkonto, das in einem Land registriert ist, das nicht mit dem Land übereinstimmt, in dem der Käufer im Handelsregister eingetragen ist.

13.6 Bei Nichtbezahlen einer Schuld zum Fälligkeitsdatum ist OPENLANE Europe berechtigt, jede weitere Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen automatisch und ohne Inverzugsetzung auszusetzen, wobei Folgendes automatisch und ohne Inverzugsetzung in Kraft tritt: (1) die sofortige Einforderbarkeit aller ausstehenden Rechnungen, sowohl von OPENLANE Europe als auch von unseren Nebenfirmen, und (2) die Novation und/oder die bilaterale und/oder multilaterale Verrechnung durch Aufrechnung, sowohl gegenüber OPENLANE Europe als auch gegenüber unseren Nebenfirmen. Unter "Nebenfirmen" sind Unternehmen zu verstehen, die demselben Konzern angehören, mit der Maßgabe, dass der Nachweis dafür mit allen rechtlichen Mitteln erbracht werden kann.

13.7 Der Käufer hat das Fahrzeug vollständig zu bezahlen. Im Falle von Teilzahlungen für ein Fahrzeug erkennt der Käufer an und erklärt sich damit einverstanden, dass OPENLANE Europe zusätzliche Gebühren berechnet.

14. Datenschutzerklärung


14.1 Die Erklärung erhält wichtige Informationen darüber, wie OPENLANE Europe Ihre Daten erfasst und behandelt. Hier können Sie sich unsere Datenschutzerklärung ansehen.


15. Änderungen


15.1 OPENLANE Europe kann Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit berichtigen, ändern, ergänzen oder aufheben.

15.2 OPENLANE Europe wird eine solche Änderung an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder deren Erneuerung mit einer Mitteilungsfrist von sieben (7) Kalendertagen offenlegen. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass eine solche Berichtigung oder Erneuerung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer durch OPENLANE Europe auf elektronischem Wege mitgeteilt werden kann, darin eingeschlossen E-Mail und/oder Bekanntgabe über die Plattform.

15.3 Geänderte oder neue Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung durch OPENLANE Europe und sind als durch den Käufer angenommen zu erachten, sofern der Käufer OPENLANE Europe nicht schriftlich und innerhalb der gesetzten Mitteilungsfrist von seiner Annahmeverweigerung solcher geänderten oder neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis setzt. In diesem Fall behält sich OPENLANE Europe das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sofort und ohne dass die OPENLANE Europe-Gruppe eine Entschädigung schuldet zu beenden und den Zugriff des Käufers und seiner Drittnutzer auf die Plattform zu sperren und deren Nutzung der Plattform zu unterbinden.


16. Verschiedenes


16.1 OPENLANE Europe speichert den Zugriff auf und die Nutzung der Plattform. Diese Zugriffs- und Nutzungslogdatei dient als Nachweis für den erfolgreichen Zugriff auf die und die erfolgreiche Nutzung der Plattform, solange der Käufer nicht anderes beweisen kann. Elektronische Benachrichtigungen, Verbindungen, Handlungen innerhalb des Netzwerkes und Transaktionen zwischen OPENLANE Europe und dem Käufer werden mittels der Logdateien und Transaktionsdateien durch OPENLANE Europe elektronisch gespeichert. Der Käufer akzeptiert den Beweiswert einer solchen Datei. Diese Beweisfähigkeit schützt die Parteien nicht vor der Pflicht zur Einreichung eigener, auf gesetzlich zulässiger Art und Weise erlangter Beweise.

16.2 Die Parteien sind für keine sich aus einer Nichteinhaltung oder Verzögerung in der Einhaltung solcher Pflichten ergebenden und auf Fälle höherer Gewalt, externe Einflüsse oder jedes andere, sich einer angemessenen Kontrolle durch OPENLANE Europe entziehende Ereignis zurückzuführenden Schäden verantwortlich.

16.3 Sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben ist jede Benachrichtigung, Anfrage und Korrespondenz des Käufers an OPENLANE Europe postalisch an OPENLANE EuropeNV, Grijpenlaan 19 A, 3300 TIenen, Belgien oder per E-Mail an die dem Käufer während des Registrierungsprozesses auf der Plattform übermittelte E-Mail-Adresse zu versenden.

16.4 Der Käufer und OPENLANE Europe stellten unabhängige Vertragspartner dar und die durch vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingegangene Beziehung ist nicht als Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer anzusehen. Kein Verkauf und keine Pflicht einer Partei gegenüber einem Dritten ist in irgendeiner Weise für die jeweils andere Partei bindend.

16.5 Der Käufer ist nicht berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechten oder Pflichten ohne vorherige Zustimmung durch OPENLANE Europe an einen Dritten zu übertragen. OPENLANE Europe hat das Recht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende Rechte oder Pflichten insgesamt oder teilweise an jedes Mitglied der OPENLANE Europe-Gruppe und/oder jeden in Verbindung mit der gesellschaftlichen Restrukturierung eines Mitglieds der OPENLANE Europe-Gruppe, einschließlich aber nicht beschränkt auf Zusammenschluss oder Übernahme stehenden Dritten zu übertragen.

16.6 Diese, ihrer Natur nach ausdrücklich oder stillschweigend zur Gültigkeit bestimmten Klauseln – darin eingeschlossen aber nicht beschränkt auf Klauseln 2, 9, 10, 11, 12, 14 und 16 – behalten auch über eine Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus ihre Gültigkeit.

16.7 Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen irgendwann als unwirksam, gesetzeswidrig oder als nicht durchsetzbar gilt oder gelten sollte, ersetzen die Parteien soweit möglich und insofern es sich um eine unwirksame, gesetzeswidrige oder nicht durchsetzbare Klausel handelt, eine solche Bestimmung durch eine wirksame, gesetzeskonforme und durchsetzbare Klausel, die die ursprünglichen Absichten so getreu wie möglich wiedergibt. Wenn die unwirksame, gesetzeswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nicht wirksame ersetzt werden kann, ist die betroffene Klausel nicht länger in Kraft und gilt als nicht in die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschlossen, ohne weitere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beeinträchtigen oder unwirksam zu machen.

16.8 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in Englisch aufgesetzt und deren Bestimmungen sind, im Einklang mit Klausel 16.10 ausgewiesenem, anwendbarem Recht sowie deren öffentlich akzeptierten Bedeutungen in englischer Sprache zu interpretieren und auszulegen. Jede Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient ausschließlich der Hilfestellung für die Parteien und ist einer Partei gegenüber nicht bindend. Falls zwischen dem englischen Originaldokument und seiner Übersetzung Inkonsistenzen auftreten, sind die Bestimmungen der englischen Version maßgebend.

16.9 Auf sämtliche sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jede Partei ergebenden oder mit ihr in Verbindung stehenden Rechte und Rechtsmittel kann ausschließlich durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung der anderen Partei gegenüber verzichtet werden. Jeder Verzicht gilt ausschließlich in dem vorliegenden Fall und zum gegebenen Zweck.

16.10 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder OPENLANE Europe-Verkauf unterliegen dem belgischen Gesetz und diese werden in dessen Einklang ausgelegt, unabhängig bestehender Kollisionsnormen.

Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) und seiner Protokolle sind ausgeschlossen.

Die Gerichte von Leuven, Belgien, sind ausschließlich zuständig für die Beilegung aller sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem OPENLANE Europe-Verkauf ergebenden oder mit ihnen/ihm in Verbindung stehenden Rechtsstreitigkeiten.

16.11 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 14.08.2023 überarbeitet.

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Kundenmeinungen

  • Die Transportmöglichkeiten, die OPENLANE bietet, sind für mich ein Pluspunkt. Autohändler, Tschechische Republik
  • Die Zusammenarbeit mit OPENLANE Deutschland ist immer schnell, reibungslos und zu unserer vollsten Zufriedenheit! Privater Fuhrparkbesitzer, Deutschland
  • Die Kundendienstmitarbeiter helfen einem sehr gerne. Autohändler, Rumänien
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  • Der Verkauf von Autos gehört nicht zu unseren Kernaufgaben. Es ist nur logisch, dass wir diese Aufgabe lieber auslagern. Mit OPENLANE haben wir einen Partner gefunden, der sein Versprechen hält, flexibel zu sein und uns alle Sorgen abzunehmen. Öffentlicher Fuhrparkbesitzer, Belgien
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  • Das herausragendste Element des Dienstes ist die Schnelligkeit des Verkaufszyklus. Das ist ein großer Pluspunkt, denn jede Verhandlung wird in weniger als einer Woche abgeschlossen, ohne Verzögerung oder Meinungsänderung. Die Auktionen dauern nicht länger als 2 Tage und die Zahlung erfolgt immer innerhalb von 2 Tagen nach Auktionsende. A. Allegrucci, BMW Rom